Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben bzw. angeboten und erbracht werden müssen. Es überführt damit den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht. Damit ist Barrierefreiheit nicht mehr nur eine Option, sondern eine Verpflichtung. Der 28. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt, an dem die europaweit einheitlichen gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit auch für Unternehmen der Privatwirtschaft bindend werden. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen, die nach Einführung der Verordnung digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Von Zahlungs- und Selbstbedienungs-Terminals über Online-Shops bis hin zu Banking-Anwendungen und Apps. Doch was bedeutet das eigentlich und warum sollten wir uns jetzt schon damit beschäftigen?
In über 40 Ländern gibt es bereits Richtlinien zur Barrierfreiheit, an die sich Unternehmen und Institutionen gesetzlich halten müssen und besonders im öffentlichen Raum ist Zugänglichkeit schon seit längerem rechtlich vorrausgesetzt. In Deutschland verpflichtet das BFSG zur Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Kriterien. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) sind eine Sammlung internationaler Standards zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Diese Richtlinien basieren auf den vier Grundprinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Um Ihnen den Einstieg in die Richtlinien zu erleichtern haben wir diese inhaltlich und visuell so aufbereitet, dass auf den ersten Blick ersichtlich wird, welche Anforderungen sich hinter den verschiedenen Prinzipien verbergen. Das erlaubt Ihnen einen ersten Abgleich des Status Quo ihres Unternehmens in puncto Barrierefreiheit.
Bisher wurde die Investition in barrierefreie Produkte und Dienstleistungen eher als nice-to-have Thematik mit geringer Priorität behandelt. Dabei ist Barrierefreiheit eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft und das eigene Unternehmen. Das unzureichende Handeln der Mehrheit hat nun das Inkrafttreten des BFSG zu Folge. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung können weitreichend sein, von Bußgeldern bis hin zum Verbot der Bereitstellung von Dienstleistungen und Verbot von Produkten. Verbraucher_innen legen zudem vermehrt Wert auf soziales und ethisches Engagement. Natürlich kann man darüber streiten, ob es dafür Gesetze braucht, aber: Die Missachtung dieser Erwartungen kann Reputationsschäden nach sich ziehen.
Bei Barrierefreiheit geht es darum, dass Produkte und Anwendungen für alle Nutzergruppen zugänglich sind, unabhängig von etwaigen permanenten, temporären oder situativen Einschränkungen. Dies umfasst beispielsweise motorische, kognitive und audiovisuelle Barrieren. In der Realität ist unter anderem durch im Alter auftretende gesundheitliche Veränderungen nahezu jede_r dritte Deutsche betroffen – eine Zielgruppe, die auch ein enormes wirtschaftliches Potenzial bietet. Grundsätzlich gilt:
„Die Optimierung von Inhalten wirkt sich positiv auf das Erlebnis aller Nutzer_innen aus. Gut gestaltete und einfach zugängliche Inhalte erhöhen die Interaktionen mit den Produkten und Diensten. Ganz nebenbei erreichen Sie einen bis dahin oft vernachlässigten Markt, erhöhen Konversionsraten und schaffen langfristige Kundenbindung.”
Methoden aus dem User Experience Design bieten einen Anhaltspunkt, um sich über den Zustand und die Potenziale der eigenen Produkte und Dienstleistungen bewusst zu werden. Dank langjähriger Erfahrung in der Entwicklung zukunftsweisender Produkte und Systeme und der Kombination von Strategie, Design und Technologie sind wir in der Lage, Aufgabenfelder zu identifizieren und zu definieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick, wie wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen können:
Sie wollen barrierefreie digitale Produkte und Services entwickeln?